POSTRECHT

Aufgrund von vorhandenem Wissen und Erfahrung bietet die SWS-Kanzlei Postbetreibern und anderen Teilnehmern des Marktes für Postdienstleistungen komplexe rechtliche Unterstützung im Bereich des Postrechts sowohl in Bezug auf nationale als auch internationale (einschließlich EU-Regelungen) Regelungen.

Über Jahre hat die SWS-Kanzlei den führenden nationalen Postbetreiber im Bereich von Regelungen und der formalrechtlichen Anpassung an liberalisierte Bedingungen des Postbetriebs beraten. Die Mitarbeiter der SWS-Kanzlei waren in bedeutenden Maße an gesetzgeberischen Arbeiten im Rahmen einer Novelle des Postrechts (2012) beteiligt; sie haben eine Reihe von Auslegungsvarianten zur Anwendung des Postrechts erarbeitet, sie leisteten Rechtshilfe in Beziehungen zwischen dem ernannten Postbetreiber und der Regulierungsbehörde für den Markt von Postdienstleistungen; sie waren auch Referenten bei einer Reihe von Konferenzen, die dem Markt für Postdienstleistungen (darunter Kurierdienstleistungen) gewidmet waren, sie waren an Arbeiten von Beratungsgruppen im Prozess der Angebotsausgestaltung in dem zum ersten Mal in der EU stattfindenden Wettbewerb zur Ernennung eines Postbetreibers für Erbringung öffentlicher Postdienstleistungen für die Jahre 2016 – 2026 beteiligt. Der Partner von Kancelaria SWS – Att. Bartosz Wachowiak ist Mitglied des Vereins „Postinstitut”, das sich die Information über Änderungen und Prozesse, die auf dem Markt für Postdienstleistungen in Polen und im Ausland stattfinden, zum Ziel gesetzt hat.

Unseren Kunden bieten wir insbesondere:

  • Erstellung von sämtlichen rechtlichen Gutachten, rechtlichen Informationen zu dem postrechtlichen Bereich und den im Postrecht vorgesehenen Verfahrensweisen
  • Erstellung von Entwürfen sämtlicher Unterlagen, die postrechtlich erforderlich oder zulässig sind, darunter Geschäftsordnungen, Preislisten, Vereinbarungen oder Muster von Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Postbetrieb angewandt werden,
  • Vertretung von Postbertreibern vor Regulierungsbehörden, darunter vor dem Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation,
  • Unterstützung der Postdienstleistungsträger bei Erfüllung einzelner Pflichten, die sich aus den in diesem Bereich geltenden rechtlichen Regelungen ergeben.