ARBEITSRECHT

Seit vielen Jahren leistet die Kanzlei Rechtshilfe im Bereich des individuellen sowie des kollektiven Arbeitsrechts. Wir vertreten Arbeitgeber bei kollektiven Streitigkeiten und sämtlichen Streitigkeiten und Verhandlungen mit Gewerkschaften sowie mit Arbeitnehmervertretern. Wir unterstützen auch Prozesse, die auf Einstellung polnischer Arbeitnehmer im Ausland sowie der Ausländer in Polen, darunter Ausländer außerhalb der Europäischen Union, ausgerichtet sind. Im Rahmen der zu leistenden Hilfe bieten wir die Erstellung rechtlicher Gutachten aus den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherungen, u. a. Gutachten, die nachfolgende Bereiche betreffen: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, Mehrarbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Mobbing und Diskriminierung sowie Erstellung oder Beurteilung von arbeitsrechtlichen Unterlagenentwürfen, darunter:

  • Arbeitsverträge, Arbeitsordnungen, Vergütungsregelungen, Wettbewerbsverbotsverträge, betriebliche Tarifverträge, Programme freiwilliger Kündigung,
  • Ausarbeitung von Managervertragsentwürfen,
  • Erstellung komplexer rechtlicher Lösungen zur Vorbeugung interner Korruption sowie der Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot und das Betriebsgeheimnis des Arbeitgebers.

Rechtshilfe im Bereich der Beratung und Vertretung während gerichtlicher Streitigkeiten vor allen gerichtlichen Instanzen bietet die Kanzlei sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.