Am 24. April 2015 führten die sich im öffentlichen Vergaberecht spezialisierenden Rechtsanwältinnen der Kanzlei SWS Karolina Osowska-Baranowska und Karolina Jarońska eine Schulung für Wirtschaftsanwälte und Mitarbeiter von Auftragsabteilungen der Gesellschaften der Kapitalgruppe ENEA durch, die die seit dem 19. Oktober 2014 geltende Neufassung des polnischen Gesetzes „Öffentliches Vergaberecht“ betraf. Dieses Gesetz brachte wesentliche Veränderungen u.a. in Bezug auf außergewöhnlich niedrige Preise und die Verpflichtung zur Anwendung von nichtpreislichen Kriterien für die Bewertung der Angebote in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge.