STEUERBERATUNG

Wir sorgen dafür, dass Interessen unserer Kunden komplex betreut werden, deswegen gewährleisten wir eine rechtlich-steuerliche Analyse von Lösungen, die bei Transaktionen aus allen Bereichen angewandt werden.

Dank interdisziplinärem Ansatz, darunter auch dank Kooperation mit anderen Kanzleiabteilungen, können wir unseren Kunden eine komplexe steuerliche Betreuung und die bestmöglichen Lösungen anbieten.

Unser Steuerberatungsteam bilden Anwälte, die über eine Erfahrung verfügen, die sie nicht nur im Rahmen der Kanzlei sondern auch während ihrer früheren Beschäftigung bei Steuerorganen sowie bei renommierten Steuerberatungsgesellschaften erworben haben.

Unsere Experten bieten folgende komplexe Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Gutachten und rechtlich-steuerlichen Analysen;
  • Durchführung von Analysen steuerlicher Folgen von abgeschlossenen Verträgen bei Berücksichtigung der Bestimmung von Risiken im steuerlichen Bereich;
  • Betreuung von steuerlichen Verfahren sowie Verfahren wegen Steuervergehen, darunter Vertretung von Kunden vor Steuerorganen und Verwaltungsgerichten sowie Erstellung von Schreiben in Form von Berufungen, Beschwerden, Anträgen, Vorbehalten oder Klagen;
  • Steuerchecks, darunter Checks, die zum Ziel haben, auf eventuelle Bereiche hinzuweisen, in denen es möglich wäre, die überzahlten Steuerbeträge zurückzugewinnen;
  • Erstellung von Anträgen auf Auslegung von steuerrechtlichen Vorschriften;
  • laufende Steuerberatung.

Die wichtigsten Spezialisierungsgebiete sind:

  • Restrukturierung von Unternehmen und Reorganisation ihrer Tätigkeit;
  • steuerliche Optimierung von Transaktionen und internationale steuerliche Planung, insbesondere in Bezug auf Einnahmen aus Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren;
  • Beratung im Bereich von Fusionen, Übernahmen und Teilungen, samt Identifizierung von steuerlichen Risiken sowie Erarbeitung einer Struktur, die eine steuerliche Neutralität der geplanten Transaktionen gewährleisten würde;
  • Empfehlungen von Lösungen, die eine Optimierung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Handlungen und Immobiliensteuer ermöglichen;
  • die mit allen Etappen der Investitionsabwicklung zusammenhängenden Steuerberatungsdienstleistungen, darunter Erarbeitung einer Investitionsstruktur, Finanzierung der Investition, Erwerb von Vermögenswerten, Investitionsprozess, Gewinnausschüttungen und Investitionsabschluss;
  • Beratung im Bereich der Einkommenssteuer, die u.a. Folgendes umfasst: Fragen zur Versteuerung von Leistungen an Arbeitnehmer, Motivationsprogrammen, Manageroptionen, der Vergütung der Führungskraft im Inland und Ausland sowie der in Polen arbeitenden Ausländer;
  • Beratung im Bereich der Körperschaftssteuer in Bezug auf steuerrechtliche Behandlung von Einkünften und Kosten sowie Minimalisierung der Steuerlast in Anlehnung an Abschreibungen, abzugsfähige Ausgaben und Steuerbefreiungen;
  • Verrechnungspreise, darunter Erstellung von Unterlagen zu Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, Empfehlung der Methoden zur Preiskalkulation, Verteidigung der eingesetzten Methodologie vor den Steuerorganen sowie Ausgestaltung von Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung (APA);
  • Umsatzsteuerberatung, darunter insbesondere im Bereich der steuerrechtlichen Verrechnung von Bauarbeiten und Immobiliengeschäften und der Vorsteuerabzüge sowie der direkten Erstattungen;
  • Beratung im Bereich der Akzisesteuer, u.a. in Bezug auf Erhebung der Akzisesteuer auf eingeführte PKW sowie Besteuerung erneuerbarer Energien;
  • Vertretung der Mitglieder von Organen juristischer Personen bei Verfahren über deren Haftung für Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Zu den größten Erfolgen der SWS-Kanzlei gehört u.a. das infolge einer durch das Expertenteam unserer Kanzlei erstellten Verfassungsbeschwerde erlassene Urteil des Verfassungsgerichts – Aktenzeichen SK 40/12, infolge dessen unser Kunde die rechtswidrig berechnete Körperschaftssteuer in Höhe von 4,2 Mio. zurückgewonnen hat.