Öffentliches
VERGABERECHT

Die Mitglieder der im Rahmen der Kanzlei tätigen Abteilung für öffentliche Aufträge verfügen über eine reiche Erfahrung in der Rechtshilfe bei öffentlichen Aufträgen, bei der öffentlich-privaten Partnerschaft sowie bei Konzessionen für Bauarbeiten und Dienstleistungen. Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • Vorbereitung von komplexen internen Regelungen in Bezug auf Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen,
  • Rechtshilfe für Auftraggeber im Bereich der Vorbereitung von Spezifikationen und von wesentlichen Auftragsbedingungen, Verträgen über einen öffentlichen Auftrag, Beschreibungen von Bedingungen für eine Konzession und Konzessionsverträgen,
  • Analyse von rechtlichen Möglichkeiten der Anwendung einer bestimmten Kooperationsform zwischen dem öffentlichen und privaten Partner,
  • Analysen und Gutachten im Bezug auf alle rechtlichen sowie rechtlich-steuerlichen Aspekte der Realisierung eines Vorhabens durch einen öffentlichen Träger,
  • Analysen im Bezug auf Optimierung der durch private Partner im Verhandlungsverfahren mit dem öffentlichen Partner ergriffenen Maßnahmen,
  • Gutachten über Identifizierung potentieller Gefahren, die unerlaubte öffentliche Hilfe umfassen,
  • Gutachten über die Anwendung von Richtlinien, die sich aus den durch öffentliche Unternehmen abgeschlossenen Verträgen über Finanzierung von Vorhaben aus den EU-Mitteln ergeben,
  • Projektvorbereitung und -management aus dem Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaft sowie Erarbeitung von Konzeptionen zur Projektfinanzierung,
  • Rechtliche Unterstützung für öffentliche Träger beim Verfahren zur Wahl eines privaten Trägers für die Betreuung einer bestimmten Investition (insbesondere der sog. Betreiber von öffentlichen Bauvorhaben), darunter Erstellung von Entwürfen der notwendigen Unterlagen (Ordnungen, Einladungen, Verfahrensbedingungen etc.),
  • Rechtliche Unterstützung für private Träger beim Verfahren zur Antragsstellung und Angebotslegung, Verhandlungsführung und bei sonstigen Maßnahmen, die zum Ziel haben, eine bestimmte Kooperationsform mit dem öffentlichen Träger festzulegen,
  • Vorbereitung von Vertragsentwürfen (ÖPP-Verträgen, Konzessionsverträgen und Verträgen der Zweckgesellschaften, der sog. SPV-Gesellschaften, die für Realisierung konkreter Vorhaben gegründet werden),
  • Kundenvertretung im Verfahren vor dem Präsidenten des Vergabeamtes, der Landesberufungskammer sowie vor ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten.