Die Klage eines Bauunternehmens gegen die Stadt Poznań, vertreten vor Gericht durch RA. Agnieszka Mieczkowska und RA. Rafał Ratajczak aus der SWS Kanzlei, auf Zahlung über PLN 15.000.000 wurde abgewiesen. Das Bauunternehmen hat die Stadt Poznań deswegen verklagt, weil ihm der Erlass eines Bauvorbescheides für eine durch ihm geplante Bauinvestition in Osiedle Zwycięstwa in Poznań verweigert wurde, und zwar bevor ein Bauleitplan erlassen wurde, aufgrund dessen die Bestimmung des vorliegenden Grundstücks geändert wurde.
In dem Urteil vom 18. Dezember 2014 hat das Bezirksgericht in Poznań die Klage abgewiesen. Das Gericht hat dabei auf folgende Begründung hingewiesen: 1) es liegt keine Verwaltungsentscheidung über die rechtswidrige Verweigerung des Bauvorbescheides vor, 2) es gibt keinen Beweis für den durch Kläger behaupteten Schaden des Bauunternehmens. Am 5. November 2015 hat das Berufungsgericht in Poznań die Berufung des Klägers abgewiesen. Das Berufungsgericht hat kein Delikt seitens des Stadt Poznań festgestellt. In der Begründung des Gerichts hieβ es auch, dass etwaige Fehler des Verwaltungsverfahrens – soweit diese in der Tat aufgetreten sind – durch entsprechende Verwaltungsorgane oder Verwaltungsgerichte zu beurteilen und nicht die Sache der ordentlichen Gerichte sind.